(Ein-) Blick in die Zukunft inklusiver, digitaler Produkte
🌐 Barrierefrei für alle: Wie die digitale Barrierefreiheit neue Standards setzt und welche Rolle das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für eine zugängliche digitale Zukunft spielt.
👩💻 Innovation trifft Inklusion: Neue Technologien und Innovationen im Bereich digitale Barrierefreiheit schaffen Nutzererlebnisse, die niemanden ausschließen – und die gleichzeitig Standards für eine zukunftssichere digitale Präsenz setzen.
🚀 Automatisierung für umfassende Zugänglichkeit: KI-gestützte Lösungen helfen, digitale Angebote umfassend und effizient barrierefrei zu gestalten, damit Unternehmen auf Augenhöhe mit allen Nutzergruppen kommunizieren können.
📈 Relevanz für jeden Bereich: Ob Webdesign, Kundenservice oder Content-Management – digitale Barrierefreiheit stärkt jeden Bereich und zeigt, wie Inklusion Wettbewerbsvorteile schafft.
🌟 Chancen für Unternehmen: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz neue Wege für eine langfristige Kundenbindung und eine zukunftssichere Ausrichtung erschließen.
Freuen Sie sich auf praxisnahe Einblicke, innovative Ideen und wertvolle Anregungen für eine digitale Welt ohne Barrieren!
Impulsvortrag von Tim Wessel von neusta experience GmbH (Experte für UX, Digitale Barrierefreiheit und Inklusion)
Termin: 29. Januar 2025 um 15 Uhr
Wichtige Erkenntnisse aus der Session
✔️ Barrierefreiheit als Standard: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz rückt digitale Inklusion noch stärker in den Fokus.
✔️ Technologie trifft Innovation: KI-gestützte Lösungen helfen, Barrieren abzubauen und Nutzererlebnisse für alle zu optimieren.
✔️ Wettbewerbsvorteile nutzen: Digitale Zugänglichkeit steigert nicht nur die Usability, sondern auch die Kundenbindung und Marktrelevanz.
Offene Fragen aus der Session
Ist es vielleicht sinnvoll, das gesetzliche Mindestmaß nicht sogar zu übererfüllen?
Das gesetzliche Mindestmaß stellt nur ein zu erreichendes Minimum dar. Darüber hinaus lassen sich noch viele weitere Schritte tun, die teilweise auch notwendig sind, um Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen. So ist bspw. Usability für Menschen mit Behinderung ein essenzielles Thema, welches bisher wenig Beachtung findet. Ein größerer Fokus auf Themen, die über die rechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen, wird dabei helfen, die Zielgruppe von Menschen mit Behinderung enger an das Unternehmen zu binden und die User Experience zu steigern.
Wieso schaffen die Marktanbieter von CMS/Buchungssystemen nicht von sich aus Barrierefreiheit für ihre B2B-Kunden, die die Systeme für B2C Vertrieb nutzen?
Marktanbieter von CMS/Buchungssystemen sind in ihren Aufgaben/Angeboten sehr unterschiedlich. Sprechen wir bspw. von TYPO 3/Magento/First Spirit usw. kann höchstens auf die Barrierefreiheit der Backend-Oberfläche eingezahlt werden. Das hilft den EntwicklerInnen und RedakteurInnen, aber nicht den VerbraucherInnen für ihre Produkte. Sprechen wir von WordPress ö. Ä. gibt es diverse Themes, die bereits barrierefrei entwickelt sind und relativ einfach eingesetzt und angepasst werden können. Sprechen wir hingegen von Einbindungen wie Buchungsstrecken/Check Outs, die von Drittanbietern hergestellt wurden, so sollte hier dringend Barrierefreiheit eingefordert werden, denn für die Barrierefreiheit ihrer Produkte sind Sie selbst verantwortlich. Mit anderen Worten, wenn sich Drittanbieter weigern, ihre Produkte barrierefrei anzubieten, müssen Sie einen Wechsel des Anbieters in Betracht ziehen.
Barrierefreiheit bedeutet Internetseite oder alle Devices, App, etc.?
Barrierefreiheit ist für alle digitalen Touchpoints relevant: Internetseiten, Apps, Software, PDFs u.s.w. Rechtlich gefordert im privaten Sektor wird es aktuell für Web, App, Software, PDFs, eBooks und diverse Hardwaresysteme.
Die Präsentation zur Innovation Shorts Session zur Barrierefreiheit im Online-Reisevertrieb finden Sie hier.
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